Der richtige Zeitpunkt für den Unternehmensverkauf
Den „idealen Zeitpunkt“ zum Verkauf des eigenen Unternehmens gibt es, so viel sei vorweggenommen, wahrscheinlich nie. Für den richtigen Zeitpunkt indes, gibt es verschiedene Indizien, die ein Unternehmer kennen und in seiner Nachfolgeplanung berücksichtigen sollte. Da wäre zunächst einmal die Fragestellung der familieninternen oder der familienexternen Unternehmensnachfolge. Gibt es in der Familie keine Kinder, Neffen oder andere zur Übernahme des Unternehmens bereitstehenden geeigneten Unternehmensnachfolger, stellt sich automatisch die Frage nach dem Verkauf. Die betriebsinterne Nachfolge kommt statistisch gesehen bei weniger als 5 % aller Unternehmensübertragungen vor und ist somit von eher vernachlässigbarer Bedeutung. Gründe hierfür sind in erster Linie das oft nicht ausreichende Eigenkapital und zudem die geringer ausgeprägte Bereitschaft der angestellten Führungskräfte, den tatsächlichen Unternehmenswert, also den Marktwert, für das zum Verkauf stehende Unternehmen zu bezahlen. Somit fällt der Fokus auf die Suche eines externen Unternehmensnachfolgers bzw. Investors.
Indizien für den richtigen Verkaufszeitpunkt
Der richtige Zeitpunkt ist, lässt man Krankheit oder andere existenzielle Ereignisse außen vor, an folgenden Indizien erkennen:
- der oder die geschäftsführenden Gesellschafter oder Inhaber eines Unternehmens haben das Unternehmen erfolgreich entwickelt und dieser Erfolg lässt sich an den Gewinnen der letzten drei Jahresabschlüsse belegen.
- Die Geschäftsführung erkennt deutliche Indizien, dass sie das Wachstum des Unternehmens in der Dynamik der Vergangenheit nicht mehr (allein) fortsetzen kann.
- Es stehen Technologie- oder Sprunginvestitionen an, die der oder die Gesellschafter nicht mehr leisten können oder wollen.
- Es zeigen sich Marktveränderungen auf, die voraussichtlich mit einem strategischen Partner oder Investors mit einer höheren Erfolgswahrscheinlichkeit realisiert werden können.
- Der Unternehmer hat für seine weitere Lebensplanung persönliche Präferenzen, die sich mit dem notwendigen Zeiteinsatz einer unternehmerischen Tätigkeit nicht in Einklang bringen lassen.
Vorbereitung und Planung
Sind eines oder mehrere der vorstehenden Punkte erfüllt, ist es sinnvoll sich mit einem Spezialisten für Unternehmenstransaktionen (M&A) bzw. Unternehmensnachfolgen in Verbindung zu setzen, um eine Bewertung der Situation und der mittelfristigen Planung vorzunehmen. Im Fall im Ergebnis der Überlegungen sich ein Unternehmensverkauf als die sinnvollste aller Optionen darstellt, ist im Regelfall und abhängig von der Unternehmensgröße, eine Umsetzungszeitraum von ca. 2 Jahren einzuplanen.
Vermögenssicherung und optimale Verkaufsstrategie
Für die Unternehmer stellt sich im Rahmen solcher Überlegungen immer die Frage, wie das im Unternehmen gebundene Familienvermögen gesichert und gleichzeitig der Verkauf des Unternehmens zu einem bestmöglichen Preis umgesetzt werden kann. Im Fall dessen, dass es einen familieninternen Nachfolger gibt, der grundsätzlich für die Unternehmensnachfolge geeignet erscheint, jedoch zur zeitnahen Nachfolge noch zu jung ist, wäre eine weitere Option, dass das Unternehmen übergangsweise von einem angestellten Geschäftsführer geleitet wird, so dass das Unternehmen auf eine mittel- bis langfristige Übernahme durch die nächste Generation vorbereitet wird. Da in einem solchen Fall der Erfolg des Unternehmens stark vom Erfolg des angestellten Managements abhängt und somit auch die Sicherung des im Unternehmen gebundenen Vermögens mit diesem Erfolg einhergeht, wird der Inhaber/Gesellschafter zu einem wirklichen „Loslassen“ im Regelfall über einen langen Zeitraum nicht in der Lage sein, so dass diese Option dann in der Praxis in den meisten Fällen verworfen wird.
Branchenspezifische Überlegungen
Im Rahmen einer Risikoanalyse und der Bewertung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen zur Übergabe/Verkauf des eigenen Unternehmens, stellt sich die Frage wie die definierten Ziele, auch unter Berücksichtigung steuerlicher Optimierungen, am besten erreichbar sind.
Mit einem Verkauf des Unternehmens zu wirtschaftlich erfolgreicher Zeit ist natürlich immer ein monetärer Vorteil gegenüber Unternehmensverkäufen in Krisenzeiten oder Krisensituationen verbunden. Dabei sind Krisenzeiten oft nicht generell in allen Branchen gleich zu sehen, so gibt es zum heutigen Zeitpunkt 2024 sowohl Branchen die sich in einem Konjunkturumfeld bewegen die stabil oder weiter wachsend sind, genauso wie es Branchen gibt, die aktuell und auf Sicht mit enormen Problemen zu kämpfen haben und von dem negativen Konjunkturumfeld besonders betroffen sind.
Dies gilt gegenwärtig bspw. für die Automobilzuliefererindustrie, die durch die politischen Rahmenbedingungen des ab 2035 geltenden Neuzulassungsverbotes für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren genauso betroffen ist, wie die Hochbaubranche, die durch die zurückhaltende Nachfrage im Wohnungsbau aufgrund enorm gestiegener Baukosten mit einem gravierenden Auftragseinbruch kämpft, der nach aller Voraussicht sich im Jahr 2024 und wahrscheinlich auch im Jahr 2025 zu rückläufigen Umsätzen und Gewinnen in der Branche führen wird. Ungeachtet der Lage des jeweiligen einzelnen Unternehmens sollte der Unternehmer also davon ausgehen, dass sein Unternehmen im Sog der negativen Rahmenbedingungen seiner Branche zum jetzigen Zeitpunkt an Wert verliert, da der individuelle Unternehmenswert, neben der konkreten Situation des jeweiligen Unternehmens, auch immer von der Branche des Unternehmens beeinflusst wird. Und wenn die Nachfrage nach – im vorliegenden Beispiel Hochbauunternehmen – sinkt, hat dies zwangsläufig auch Implikationen auf den Unternehmenswert des einzelnen Unternehmens, worüber sich der Unternehmer im Klaren sein muss und mit einem erfahrenen M&A-Berater den sich daraus ergebenden optimalen Zeitpunkt des Firmenverkaufs abstimmen sollte.
Sobald der richtige Zeitpunkt für die Transaktion abgestimmt ist, empfiehlt es sich zu überlegen, welcher Umfang an Sachwerten mit dem Unternehmen übertragen werden sollen. In Zeiten hoher Inflation, die voraussichtlich auch in den vor uns liegenden Jahren das von der EZB angestrebte Ziel einer Inflation von 2% nicht erreichen wird, stellt sich die Frage, inwieweit ein Mix aus Sach- und Geldwerten, der alleinigen Erzielung eines Geldbetrages im Rahmen einer Unternehmensverkaufs vorzuziehen sind. Selbstverständlich ist es natürlich auch möglich, den erzielten Geldbetrag unmittelbar nach Unternehmensverkauf in Sachwerte, bspw. in Gold, zu reinvestieren. Handelt es sich bei der Betriebsimmobilie jedoch um eine Immobilie die nicht ausschließlich auf das zum Verkauf stehende Unternehmen zugeschnitten ist, sondern für eine vergleichsweise breite Interessengruppe potenzieller Mieter interessant ist, ist unter Umständen das Halten der Betriebsimmobilie gegenüber deren Verkauf vorzuziehen.
Umfang der Transaktion und Sachwerte
Diese Transaktionsstruktur ist auch noch aus einem anderen Grund interessant. Die meisten Unternehmen werden an sogenannte „strategische Investoren“, also Marktbegleiter des Unternehmens, manchmal auch an potenzielle Kunden oder Lieferanten des zum Verkauf stehenden Unternehmens verkauft. Diese Käufergruppe ist im Regelfall nicht am Erwerb von Immobilien, die auf Käuferseite zu einer unerwünschten Kapitalbindung führen, interessiert, sondern ausschließlich am Erwerb des Unternehmens oder der Unternehmensanteile. Insofern führt eine solche Transaktionsstruktur zu einer Erweiterung des potenziellen Käuferkreises und mit der Erweiterung dieses Käuferkreises nicht selten zu einer Erhöhung des Verkaufspreises, da neben dem rechnerisch bestimmten Unternehmenswertes eben auch die Anzahl der Interessenten einen nicht unerheblichen Einfluss auf den letztendlich erzielten Verkaufspreis hat.
Altersvorsorge und Betriebsimmobilie
Als Baustein der Altersvorsorge kann die Transaktion der Betriebsimmobilie vom Unternehmensvermögen in das Privatvermöge nicht nur ein Baustein der Vermögenssicherung, sondern auch als eine Quelle kontinuierlicher Miet- und Pachteinnahmen sehr sinnvoll sein. Und mit einer ausreichenden Fungibilität, also Drittverwendbarkeit, sind die künftigen Miet- und Pachteinnahmen nicht nur von dem unternehmerischen Erfolg des unmittelbaren Unternehmensnachfolgers abhängig, sondern gewährleisten dem Unternehmensverkäufer darüber hinaus auch die optionale Möglichkeit, bei Nichterfolg des Nachfolgers, die Betriebsimmobilie zu einem späteren Zeitpunkt auch an einen fremden Dritten zu verpachten.
Steuerliche und rechtliche Überlegungen
Hierfür wäre, sofern die Betriebsimmobilie nicht bereits ohnehin schon in einer separaten Besitzgesellschaft aktiviert ist und an die operative Betriebsgesellschaft verpachtet wird, die Immobilie aus der Bilanz des zum Verkauf stehenden Unternehmens herauszulösen. Im Zuge dessen sollte hier allerdings vor Transaktionsbeginn mit dem Steuerberater die gängigen Prüfpunkte, bspw. eine möglicherweise vorliegende Betriebsaufspaltung, Aufdeckung stiller Reserven etc. abgeklärt werden. Und in Abhängigkeit des Ergebnisses der Prüfung, eine Unternehmensbewertung in Auftrag gegeben werden. Diese ist nicht nur als Grundlage für die Erstellung des Exposés von Interesse, sondern auch vor dem leicht zu antizipierenden Verhalten der Käufer, dass diese eine solche erstellen lassen, sofern Sie vom Verkäufer nicht vorgelegt wird. Vor diesem Hintergrund gehört diese bei von EUROCONSIL begleiteter Transaktionen genauso zum Umfang der zu erstellenden Unterlagen, wie das Exposé zum Unternehmen selbst. Der Unternehmenswert sollte grundsätzlich nach mehreren Unternehmensbewertungsmethoden ermittelt werden, die gängigen Verfahren sind das Ertragswertverfahren, Discounted cash flow – Methode oder die Substanzwertmethode, die die untere Wertgrenze eines Unternehmens darstellt. Im Fall von ertragreichen Unternehmen gelten daher immer die erstgenannten ertragswertorientierten Verfahren als Bezugswert für den Unternehmensverkauf, auch die Marktwertmethode ist ein solches Verfahren. In dieser Wertermittlung werden die Jahresabschlüsse der zurückliegenden drei Geschäftsjahre ebenso zugrunde gelegt, wie die Umsatz- und Ertragsvorschau für die kommenden Jahre. Dies ist gemäß dem Wirtschaftsprüferstandard IDW-S1 die gängige Praxis und methodisch vollkommen richtig.
Diskrete Ansprache potenzieller Käufer
Die Auswahl und die diskrete Ansprache der Käufer ist ein weiterer entscheidende Schritt für den beabsichtigten Projekterfolg. Der Verkäufer sollte sich mit seinem M&A-Berater darüber Gedanken machen, welche Art von Käufer er sucht. Bekannte M&A – Gesellschaften wie EUROCONSIL verfügen im Idealfall immer über Datenbanken mit einer großen Anzahl an Kaufinteressenten der verschiedensten Branchen und können dem Unternehmensverkäufer gezielt darlegen, welche Kaufinteressenten aus welchen Motiven an welcher Art von Unternehmen interessiert sind.
Wertermittlung
Eine fundierte Unternehmensbewertung nach den gängigen Bewertungsmethoden sollte auf Basis des IDW-S1 – Standards die Grundlage für die Meinungsbildung eines Verkaufspreises und die Basis für die dann einzuholenden Angebote sein.
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