Unternehmensbewertung - was ist zu bedenken und wie gehen wir vor?
Jedes Unternehmen ist einzigartig
Für den Wert eines Unternehmens sind Standardvergleiche schwierig und auch nicht sinnvoll. Mit unserem Spezialwissen unterstützen wir Sie bei diesem wichtigen Punkt und finden gemeinsam die für Sie passende und optimale Unternehmensbewertung.
Der Anfang jedes Transaktionsprozesses
Eine klare Wertvorstellung sollte am Anfang eines jeden Transaktionsprozesses stehen. Dabei ist es unerheblich, ob die Übergabe extern an einen Mitarbeiter oder Investor erfolgen soll, oder innerhalb des Gesellschafterkreises bzw. der Familie.
Am Ende geht es immer um das liebe Geld, auch bei einem Nachteilsausgleich einer familieninternen Übergabe. Daher ist es klug, diese Frage zu Beginn eines jeden Übergabeprozesses professionell und objektiv zu klären. Sie schaffen damit eine solide Gesprächsgrundlage und sind bestens vorbereitet, denn wer weiß, was kommt. Das erspart in vielen Fällen allen Beteiligten langwierige, fruchtlose Diskussionen und bittere Enttäuschungen. Doch wie ist ein solcher „Wert“ objektiv zu ermitteln? Darüber gibt es eine Vielzahl akademischer Abhandlungen, die hier nicht im Vordergrund stehen. Vielmehr geht es um das Verständnis, wann welches Verfahren seine Berechtigung hat.
Unterschiedliche Unternehmenssituationen
Zwei einfache Beispiel verdeutlichen dies:
- Unternehmen A bilanziert ein ausgeglichenes Ergebnis, verfügt aber über sehr
werthaltiges Vermögen (Maschinen, Immobilien) und eine hohe Eigenkapitalquote. - Ein ansonsten vergleichbares Unternehmen B erwirtschaftet stattdessen hohe
Gewinne. Der Maschinenpark ist geleast, die Immobilie angemietet und die
Eigenkapitalquote entspricht dem Durchschnitt mittelständischer Unternehmen.
Sind beide Unternehmen gleich viel „wert“? Vermutlich nicht!
Unternehmen A ist augenscheinlich nicht in der Lage, einem Käufer aus dem operativen Geschäft eine ausreichende Verzinsung für den Kaufpreis bzw. ein Auskommen zu sichern. Werthaltig sind also nur die Vermögenswerte, von denen die Verbindlichkeiten in Abzug zu bringen sind. Vereinfacht beschreibt dies das Prinzip des „Substanzwertverfahrens“. Dieser Wert bildet in aller Regel die Untergrenze eines Unternehmens, das fortgeführt werden soll.
Das Potenzial (= zukünftige Gewinne) aus dem Geschäftsmodell von Unternehmen B scheint groß zu sein. Dieses speist sich aus dem Know-how der Mitarbeiter, den Kunden, den Geschäftsprozessen, Markenrechten etc., mit denen vermutlich auch in der Zukunft Gewinne erwirtschaftet werden. Dies wird durch den „Ertragswert“ ausgedrückt. Erforderlich ist dafür eine Umsatz- und Ergebnisvorschau (= Planung) und die Beachtung des Standards IDW-S1 der deutschen Wirtschaftsprüfer, der ein „Qualitätssiegel“ darstellt. Das vom Fiskus anerkannte „vereinfachte Ertragswertverfahren“ ist zwar „einfach“, aber für Transaktionen
ungeeignet.
Würde Unternehmen A ebenfalls zum Ertragswert bewertet werden, wäre dieser null, bei Unternehmen B wäre der Substanzwert höchstwahrscheinlich geringer als der Ertragswert.
Fazit:
Das Bewertungsverfahren muss der Unternehmenssituation und dem Zweck angemessen sein.
Unterschiedliche Geschäftsmodelle und Rechnungslegungsvorschriften
Das reicht aber noch nicht, wie der Blick auf zwei weitere Beispiele verdeutlicht.
- Das Geschäftsmodell von Unternehmen C ist die Auftragsfertigung individueller, hochwertiger Maschinen (Projektgeschäft). Der Herstellungsprozess erstreckt sich von der Beauftragung, über die Planung, die Herstellung und Auslieferung über drei Jahre. Das Unternehmen bilanziert nach HGB die ersten beiden Jahre vermutlich Verluste.
- Ein identisches Unternehmen D bilanziert nach dem international anerkannten Rechnungslegungsstandard IFRS. Aufgrund dieser Bilanzierungsvorschriften wird das Unternehmen bereits in den ersten beiden Jahre Gewinne ausweisen, sofern ein erfolgreicher Projektabschluss wahrscheinlich ist.
Sind beide Unternehmen gleich viel wert? Ja!
Dies wird erst deutlich, wenn die zukünftigen Salden aus Ein- und Auszahlungen (Cash Flow) beider Unternehmen zu einem Wert verdichtet (Discounted) und miteinander verglichen werden. Dies erreicht der „Discounted Cash Flow“.
Fazit:
Das Bewertungsverfahren muss dem Geschäftsmodell angemessen sein und Effekte aus Rechnungslegungsvorschriften sind zu eliminieren! Dies gilt insbesondere dann, wenn sich der Adressatenkreis auch an internationale Inverstoren richtet.
Unterschiedliche Branchen und Marktphasen
Die vorgenannten Verfahren bauen auf den Erwartungen des Verkäufers und einem mehr oder weniger statischen, (finanz-) mathematischen Verfahren (Ertragswert, Discounted Cash Flow) oder der Vergangenheit (Substanzwert) auf. Sie berücksichtigen weder das aktuelle Marktgeschehen noch die Sicht des Käufers. Beides versucht das „Multiplikator- oder Marktwertverfahren“ mit abzubilden. Die Idee ist, den Wert von Unternehmen „einfach“ über ein Vielfaches des Umsatzes oder Ergebnisses zu bestimmen. Diese Multiplikatoren werden aus den Preisen realer Transaktionen der jüngsten Vergangenheit abgeleitet. Aber auch das ist nicht so einfach, wie die nächsten Beispiele zeigen.
- Unternehmen E verkauft Textilien in einer 1A-Lage einer deutschen Großstadt.
- Unternehmen F in Mecklenburg-Vorpommern verkauft als Onlinehändler Textilien.
- Unternehmen G produziert Rührwerke für die Chemieindustrie in Rheinland-Pfalz.
Alle drei Unternehmen erwirtschaften einen identischen Umsatz und Gewinn. Sind alle drei Unternehmen gleich viel wert? Sicherlich nicht!
Das Potenzial eines digitalen, skalierbaren Geschäftsmodells ist heutzutage sicherlich höher einzuschätzen als ein lupenrein analoges. Und wer käme auf die Idee, einen Händler mit einem Industriebetrieb gleichzusetzen? Vermutlich niemand. Hier besteht die Kunst darin,
ein mit dem zu bewertenden Unternehmen vergleichbares Set (= Peergroup) realer Transaktionen als Maßstab zusammenzustellen. Klar, dass dafür viel Erfahrung, Fingerspitzengefühl und Zugang zu einer großen Datenbasis erforderlich sind. Und wer über all das verfügt, kann noch immer keine Aussagen über die Unterschiede aus der Kapitalstruktur treffen. Diese ist aber ebenfalls relevant für die Wertbestimmung.
Fazit:
Multiplikatoren sind weit verbreitet, berücksichtigen die Käufersicht und nah am aktuellen Marktgeschehen. Sie sind einfach, branchenbezogen, haben eine hohe Bandbreite und unterliegen recht starken Schwankungen!
Bewertungsmethoden
EUROCONSIL empfiehlt seinen Mandanten in der Regel alle Verfahren in einem Bewertungsgutachten zur Anwendung zu bringen. Sie erhalten damit einen „Wertkorridor“, sind auf alle Arten von Kaufinteressenten bestens vorbereitet und begegnen den Verhandlungen über den Kaufpreis gelassen und souverän. Aufwändig? Für Sie nein, wir weisen Ihnen den Weg. Der Preis, auf den sich dann beide Parteien am Ende einigen, wird
dann sehr wahrscheinlich doch ein anderer sein. Dieser ist das Ergebnis eines professionellen Prozesses mit mehreren Bietern, einer klugen Verhandlungsstrategie und eines tragfähigen Kompromisses von Verkäufer und Käufer.
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